GTÜ Kfz-Prüfstelle Blaustein
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Häufig gestellte Fragen und Antworten

Frage:
Ist es sinnvoll, mein Fahrzeug vor der Hauptuntersuchung von einer Werkstatt überprüfen zu lassen?
Antwort:
Wenn Ihre Werkstatt das wirklich kostenlos für Sie durchführen würde, wäre es zu überlegen. Es sprechen aber eher Gründe dagegen:
1. Da die Werkstatt für diese Vorab-Untersuchung zumindest eine Aufwandsentschädigung verlangt, die in der Regel höher ist, als die mögliche Nachuntersuchungsgebühr in Höhe von üblicherweise 12,- €, ist es aus Kostengründen nicht zu empfehlen.
2. Bietet die Werkstatt eine kostenlose Vorab-Untersuchung an, kann man davon ausgehen, dass der zusätzliche Aufwand in der eventuell anfallenden Reparatur-Rechnung „versteckt“ wird.
3. Möglicherweise wird von der Werkstatt mehr bemängelt bzw. repariert als unbedingt notwendig, da die Werkstatt sich im allgemeinen nicht die „Blöße“ geben möchte, dass das Fahrzeug danach die Untersuchung doch nicht besteht. Letztendlich liegt es im Ermessen des Prüfers und nicht im Ermessen der Werkstatt, ob ein Mangel für das Bestehen der Hauptuntersuchung relevant ist oder nicht.
4. Wenn Sie in einer Werkstatt den Vorab-Check machen lassen, sind Sie eher geneigt dort auch die Reparatur durchführen zu lassen. Das anschließende Einholen eines Angebots für die Reparatur ist dann für Sie eher peinlich.
Wenn Sie mit Ihrem Fahrzeug ohne Vorab-Werkstatt-Check direkt eine Hauptuntersuchung in einer Prüfstelle durchführen lassen, ist die Neutralität gewahrt, denn der Prüfer hat keinen Vorteil an einer Mängelfeststellung. Mit dem Untersuchungsbericht und den Reparaturempfehlungen können Sie sich ohne weiteres mehrere Angebote für eine Reparatur einholen und können sich so für eine Werkstatt entscheiden.
 
Frage:
Kann ich mein Fahrzeug selber durchchecken?
Antwort:
Das ist zu empfehlen. Als Fahrzeugführer sind Sie ohnehin dafür verantwortlich, dass das Fahrzeug stets vorschriftsmäßig ist. Im § 23, Abs. 1 der Straßenverkehrsordnung heißt es u. a.: „Er (der Fahrzeugführer) muss dafür sorgen, dass das Fahrzeug, der Zug, das Gespann sowie die Ladung und die Besetzung
vorschriftsmäßig sind …“.
 
Frage:
Wenn bei der Untersuchung erhebliche Mängel festgestellt werden, darf ich mein Fahrzeug dann noch im Straßenverkehr bewegen?
Antwort:
Zur Beantwortung hilft der § 23, Abs. 2 der Straßenverkehrsordnung. In dem heißt es u.a.: „Der Fahrzeugführer muß das Fahrzeug (…) auf dem kürzesten Weg aus dem Verkehr ziehen, falls unterwegs auftretende Mängel, welche die Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigen, nicht alsbald beseitigt werden…“.
 
Frage:
Gilt die einmonatige Frist für die Durchführung der Nachuntersuchung auch für die Reparatur?
Antwort:
Auch hier gilt, dass ein mangelbehaftetes Fahrzeug nicht am Verkehr teilnehmen darf. Wenn jedoch die Mängel beseitigt sind, kann das Fahrzeug bis zum Ablauf der einmonatigen Frist, ohne Gefahr der Zahlung von Bußgeld im Verkehr benutzt werden.
 
Frage:
Wie lange kann ich die Frist zur Hauptuntersuchung überschreiten?
Antwort:
Maximal um zwei Monate. Beim Überschreiten um mehr als zwei Monate, wird zum einen eine vertiefte Hauptuntersuchung durchgeführt, die z. B. beim PKW z. Zt. 17,00 € Mehrkosten verursacht, zum anderen besteht die Gefahr der Zahlung von Bußgeld durch die Polizei. Bei Überschreitung um mehr als 2 Monate bis zu 4 Monate beträgt das Bußgeld z. Zt. 15,00 €. Ab einer Überschreitung um mehr als 8 Monate kommt neben dem Bußgeld von 60,00 € noch der Eintrag von einem Punkt im Flensburger Zentralregister hinzu. (Stand: Februar 2022)